Das wissen Sie sicher schon:
Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz BKrFQG, welches die Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern regelt, ist am 1. Oktober 2006 in Kraft getreten. Danach müssen Berufskraftfahrer im Güterverkehr (Fahrerlaubnisklassen C/CE/C1/C1E) seit dem 10. Sept. 2009 eine Weiterbildung absolvieren, um die Schlüsselzahl 95 in ihre Fahrerlaubnis eingetragen zu bekommen.
Wer nach dem 09. September 2009 seine Fahrerlaubnis der Klasse C1, C1E, C oder CE erworben hat (09. September 2008 bei den Klassen D1, D1E, D und DE) muss eine Grundqualifikation erlangen, um die Schlüsselzahl 95 in seinen Führerschein eingetragen zu bekommen und somit gewerblich, Güter oder Personen transportierten zu dürfen. Diese Qualifikation erlangt man zum Beispiel durch die sogenannte beschleunigte Grundqualifikation (130 Zeitstunden theoretische Ausbildung, 10 Zeitstunden praktische Ausbildung und eine 90 minütige IHK-Prüfung)
Die Weiterbildung zur Verlängerung der Schlüsselzahl 95 muss dann im 5-Jahresrhytmus wiederholt werden. Sie umfasst jeweils 35 Zeitstunden, die in Tageseinheiten von je 7 Stunden unterteilt werden können. Eine Prüfung ist nicht vorgesehen. Die vorrangigen Ziele dieser Weiterbildung sind die Erhöhung der Verkehrssicherheit im Straßenverkehr sowie die Verbesserung der wirtschaftlichen Fahrweise der Berufskraftfahrer.
Die beschleunigte Grundqualifikation sowie die Weiterbildungsmodule können Sie in der Fahrschule Christoph Polarczyk & Team absolvieren.
Die Fahrschule Christoph Polarczyk & Team ist "Zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung", d.h. Sie können mit einem Bildungsgutschein von der Bundesagentur für Arbeit oder vom Jobcenter die entsprechenden Führerscheine, Ausbildungen und Qualifikationen bei uns erwerben.
Wir sind zugelassen durch die CertEuropA GmbH - von der
Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditierte Zertifizierungsstelle
Nummer des Zertifikats: B-0582-1682